MLP: Kann man die Pläne noch verhindern?

Während der 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen und Verkehr am 7.6. wurden Beiträge und Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger zugelassen. Leider wurden nicht alle Fragen ausreichend beantwortet. Eine Frage, die sogar mehrfach gestellt, aber leider nicht beantwortet wurde, wollen wir heute beantworten:

Was können wir tun, um diese MLP-Pläne noch zu verhindern?

In der oben genannten Sitzung hat der Ausschuss mit einer denkbar knappen Mehrheit von 12 (CDU/FDP) :11 (GRÜNE/SPD) Stimmen die erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wa/70 „Gewerbe- und Industrie-Park ehemaliges Rösler-Drahtwerk“ beschlossen. Entsprechend wurde die Verwaltung beauftragt, den Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehören die textlichen Festsetzungen, eine Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan mit zwei Vorhabenvarianten.

Das bedeutet, dass die oben genannten Unterlagen in der Zeit vom 20.6. bis zum 1.8. öffentlich zugänglich und einsehbar sind. Insgesamt ist dies ein unfassbar großer Unterlagenberg von 1300 Seiten, der digital hier auf der Website der Gemeinde Schwalmtal sowie analog im Fachbereich Planung, Umwelt und Verkehr, Zimmer 210 des Rathauses, Markt 20, 41366 Schwalmtal zur Verfügung stehen wird.

Die Bevölkerung hat während der Offenlegungsfrist die Gelegenheit zu Kritik und Widerspruch, der schriftlich eingereicht werden muss. Jede einzelne Einlassung muss seitens der Verwaltung bearbeitet und berücksichtigt werden. Der Planungsausschuss entscheidet dann darüber, ob die Planungen trotz dieser Einsprüche durchgeführt werden können, also ob die Einsprüche der Bevölkerung auflösbar sind oder ob diese Einsprüche inhaltlich so gravierend sind, dass man das Verfahren nicht weiter fortführen kann, sondern zunächst die Planungen anpassen muss.

Die Antwort auf die Frage „Was können wir tun …“ lautet also:

Sie können aktiv am Beteiligungsverfahren teilnehmen und Einsprüche bzw. Widersprüche zur ausgelegten Planung einreichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Schwalmtal hat das Recht, sich zu dieser Planung zu äußern und Kritik am Vorhaben im Allgemeinen wie auch zu ganz konkreten Details zu formulieren. Wichtig zu wissen: Auch Kinder und Jugendliche sind laut Baugesetzbuch Teil der Öffentlichkeit und haben somit ein Einspruchsrecht. Den entsprechenden Paragraphen im Baugesetzbuch, der die Beteiligung der Öffentlichkeit regelt, kann man hier nachlesen.

 

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5 Kommentare

  1. „Man braucht nur einen visionären Bürgermeister, einen weitsichtigen Ökonomen, außergewöhnlichen Behördenleiter- innen und kreative Mitarbeiter, … Handwerker und Handwerkerinnen die ihrem Beruf alle Ehren erweisen, und eine mutige Gemeinde, schon lässt sich ein Projekt realisieren, dass … eigentlich undenkbar wäre.“
    (vgl. Otto Zitzelsberger, taz v. 05.04.22 S. 15)

    Das haben wir alles in unserer Gemeinde, aber wie bekommen wir den Schulterschluss hin und planen im Ortskern miteinander eine innovative und zukunftsfähige Nutzung des Rösler-Areals, ohne unzumutbarer Verkehrsbelastung und ohne Verschiebung der kontaminierten Bodenfrage auf die nachfolgenden Generationen?

  2. In unserem Fall, ist der aktuelle Lärmschutzwall der L371 jetzt schon durch Absackung und schon gesteigertem Verkehrsaufkommen als Lärmschutz zu niedrig !! Dadurch bedingt, Lärmbelästigung und Schlafmangel bei geöffneten Fenstern. Die Baureihe hier hat die Fenster zum Wall. Mehr Verkehrsaufkommen heißt mehr Lärm und einen Wertverlust am Eigentum. Muss ich also 1300 Seiten lesen, um zb. Lärmschutzwallerhöhung zu suchen, mich dann spezifisch zu äußern? Tillmanns

    1. Guten Tag Frau Tillmanns,
      Sie müssen nicht zwingend 1300 Seiten lesen. Zum Thema Verkehr und Lärm gibt es einzelne Gutachten in dem Gesamtdokument zu finden. Anlage 24 z.B. beschäftigt sich mit der Schalltechnische Untersuchung
      zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
      WA/70 „Gewerbe und Logistik-Park
      ehemaliges Rösler Drahtwerk“. Hier finden Sie die Gliederung der Auslegung -> https://ris.schwalmtal.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQlLhNvABKWTVlXIMzFgDzU

      Sie können in Anlage 24 auf diversen Karten sehr genau nachvollziehen, wie die Lärmbelastung für die Anwohner:innen entlang der vorgeschlagenen Strecken steigt. Auch entlang der L371.

      Ich hoffe wir konnten Ihnen bei der ersten Orientierung weiterhelfen und stehen auch gerne weiter zur Verfügung.
      Jan Vander

  3. Vielen Dank für die Info. Bin absolut gegen dieses Bauvorhaben wegen der massiven Lärmbelästigung, die zu erwarten ist

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