Aus dem Umweltausschuss: freiwilliger Ausgleich bei allen Planverfahren nach § 13a und §13bBauGB

Foto: Werner Lüders

Sie ist schon zwei Wochen her, die erste Sitzung des neuen Ausschusses für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit. Die Tagesordnung, sowie das von der Verwaltung verfasste Ergebnisprotokoll kann man hier im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schwalmtal nachlesen.

Ergänzend zu diesem Protokoll ist uns zum TOP 8 noch Folgendes wichtig und bemerkenswert:

In diesem Tagesordnungspunkt ging es um die Umsetzung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, hier konkret um die Nutzung des Ökokontos zum Ausgleich bei Planverfahren nach § 13a und § 13bBauGB.

Dieses Thema geht zurück auf eine Sitzung des Ausschusses für „Planung, Bauen und Verkehr“ am 27.04.2021. Damals wurde für das Bebauungsplanverfahren für den Pastorskamp in Dilkrath auf Antrag unserer Fraktion (einstimmig bei einer Enthaltung) beschlossen, dass für das Verfahren nach § 13b (Bebauungspläne für Wohnnutzung, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen) ein freiwilliger Ausgleich der durch die neue Versiegelung bislang unversiegelter Flächen entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt.

Der § 13 des Baugesetzbuches steht für das vereinfachte Verfahren, das es für bestimmte Baugebiete ermöglicht, von Verfahrensschritten zur Beteiligung abzusehen. Dies soll Verfahren vereinfachen und beschleunigen. In diesem Zuge wird von einer Umweltprüfung und damit von dem Ausgleich der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft abgesehen.

Dieser § 13 wurde noch einmal unterteilt in § 13a und § 13b. Hier wurde unterschieden zwischen der Außen- und der Innenentwicklung. Also, ob ein Baugebiet am Rande einer Ortschaft entsteht, oder ob Baulücken im Kern geschlossen werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit am 19.05.2021 stellten wir Grünen nun den Antrag, auch bei den sogenannten § 13a-Verfahren bei der Schließung von Baulücken innerorts in Zukunft nicht mehr auf Ausgleichsmaßnahmen im Umweltschutz zu verzichten.

Anderen Kommunen zur Nachahmung empfohlen

Mit diesem Vorschlag setzen der Planungsausschuss sowie der Umweltausschuss der Gemeinde Schwalmtal ein starkes Zeichen hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz. Der vom Gesetzgeber quasi zugelassene Verzicht auf die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft ist nicht mehr zeitgemäß. Zu Recht haben sich hier zahlreiche Umweltverbände sowie auch Berufsverbände der planenden Berufe gegen die Fortführung des § 13b im Baugesetzbuch gestellt. Es ist unverständlich, warum bei § 13a-Verfahren anders verfahren werden sollte. Die Versiegelung und der Verlust von Lebensräumen betrifft Innen und Außen der Ortschaften gleichermaßen. Eine Kompensation der Eingriffe (also ein Erhalten des Status quo) ist gleichermaßen geboten. Die Kosten für den einzelnen Bauherren sind dabei völlig überschaubar.

Dem Antrag im Planungsausschuss wurde von allen Parteien zugestimmt. Dem 2. Antrag im Umweltausschuss wurde mehrheitlich zugestimmt. Lediglich die CDU war dagegen, was uns unverständlich ist. Nun hoffen wir, dass der Rat der Gemeinde Schwalmtal am 22.06. der Empfehlung des Ausschusses folgen wird.

Wir wünschen uns, dass dieses Thema auch in anderen Kommunen auf die Tagesordnung kommt. Es ist eine Entscheidung, die zeigt: So einfach kann Naturschutz sein.